Like us on Facebook  Circle us on Google+  Watch us on Youtube

AGB / IMPRESSUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma event:work (auch e-works oder e:w abgekürzt). Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebots und führen uns erteilte Aufträge und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit wir diese schriftlich bestätigt haben. Sollten in den Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sein, so gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Regelungen am nächsten kommen.

2. Vertragsabschluß

Angebote der Firma event:work sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätesten aber mit der Ausführung der Lieferung bzw. der Leistung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschriftungen, sowie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben uns vorbehalten. Telegrafisch, fernschriftliche oder telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für die event:work erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. eine Rechnung erteilt wurde. Telefonisch erteilte Aufträge zur Mietung von Mietgegenständen bzw. zur Durchführung einer Veranstaltung sollten am darauf folgenden Tag schriftlich bestätigt bei der Firma event:work vorliegen; bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Bestätigung wird eine Gewähr für die richtige Lieferung bzw. die Abholung der Mietobjekte sowie die Durchführung einer Veranstaltung und daraus entstehenden Folgen nicht übernommen.

3.Preise

Alle Preise für die uns erteilten Aufträge ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder aus der von uns gestellten Rechnung. Wir sind nach § 19 Abs.1 UStG Kleinunternehmer Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. evtl. anfallender Versandkosten oder Zahlungskostenaufschläge. Gemäß § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Preise sind stets der aktuellen und gültigen Preisliste zu entnehmen. Preisänderungen während der Laufzeit unserer Preisliste behalten wir uns vor. Mit erscheinen einer neueren Preisliste, verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit. Druckfehler und Irrtümer bleiben uns ebenfalls vorbehalten. Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt umgehend zu entrichten. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn die Firma event:work verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser der Firma event:work den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.

4.Vermietungen

Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter entsprechend den Bedienungsanweisungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vorzunehmen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers oder Vermieters genauestens zu beachten, desgleichen auch die technischen Instruktionen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter haftet für alle Schäden und Verluste, besonders die, die durch Nichtbeachten der Vorschriften / Instruktionen, sowie die , die durch Dritte entstehen. Ferner hat der Mieter die Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat sich bei Übernahme der Geräte von der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Die Geräte befinden sich bei Vertragsbeginn in technisch einwandfreiem Zustand. Bei Abholung bzw. Lieferung der zu mietenden Gegenstände ist ein gültiger Personalausweis vorzuweisen. Der Vermieter behält sich das Recht vor sämtliche Daten des Mieters aufzunehmen und zu speichern .Der Vermieter ist berechtigt, die Mietgegenstände jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen. Der Mieter hat ferner die Gegenstände in seinem Besitz zu lassen. Ohne schriftliche Genehmigung ist es dem Mieter nicht gestattet die Mietgegenstände außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bringen und sie dort zu benutzen. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden an den Mietgeräten, hat der Mieter sofort den Vermieter zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an den Geräten durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen, Schäden an den Mietgegenständen nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung der Geräte. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Firmenzeichen und Kennummern des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen, jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig und gilt als Beschädigung des/der Gerätes/Geräte. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett, sowie in ordnungsgemäßem und technisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Mietgegenstände, die ungereinigt zurückgegeben werden, sowie für nicht ordnungsgemäß aufgerollte Kabel usw. behalten wir uns vor, eine Nachbereitungsgebühr von bis zu 10% des zu zahlenden Mietpreises zu veranschlagen. Die Mietdauer und der genaue Rückgabetermin werden von den beiden Mietparteien vereinbart und schriftlich im Mietvertrag oder auf der Rechnung festgehalten. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenen Tag ein voller Tagesmietsatz fällig. Weiterhin zu ersetzen sind alle Kosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe der Mietgegenstände entstehen.

5. Verbrauchsmaterial

Verbrauchsmaterial wie Fluide, Klebeband, Batterien usw. werden vom Mieter gekauft. Der Rechnungsbetrag dafür ist extra auf der Gesamtrechnung aufgeführt. Die Berechnung erfolgt nach Verbrauch.

6. Kündigung des Mietverhältnisses

Der Mietvertrag kann bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses schriftlich bei dem Vermieter gekündigt werden. Ohne eine solche schriftliche Kündigung oder eine verspätete Kündigung tritt das Mietverhältnis laut Mietvertrag in Kraft und wird voll berechnet. Diese Regelung (§ 6) wird auch bei allen anderen Verträgen mit der Firma event:work geltend gemacht.

7. Lieferung / Transport

Die Kosten für die Lieferung bzw. den Transport der Mietgegenstände trägt der Mieter bzw. der Veranstalter, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Die Kosten werden in der Rechnung separat aufgeführt. Die Abrechnung der Kosten für die Lieferung / den Transport errechnen sich aus Entfernung in km und nach benötigten Transportmitteln (Pkw , Lkw, Anhänger etc.). Die Preise für Lieferungen und Transporte sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen (siehe auch § 3).Für Schäden, die durch den, durch die Firma event:work durchgeführten, Transport entstehen, haftet die Firma event:work.

8. Veranstaltungen

Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die Veranstaltung. Die Firma event:work ist zu keiner Zeit für den Inhalt und die Form der Veranstaltung verantwortlich oder haftbar zu machen. Anfallende GEMA - Gebühren sowie andere anfallenden Gebühren und Kosten sind ebenfalls vom Veranstalter zu tragen. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den Betrieb bzw. die Aufstellung der Geräte benötigten Voraussetzungen (u.a. die aus § 9) erfüllt werden. Im Falle einer Kündigung eines Veranstaltungsvertrages gelten die Bedingungen aus § 6. Die von der Firma event:work für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten Geräte / Gegenstände sind für den Zeitraum der Veranstaltung über den Veranstalter zu versichern.

9. Technisches Personal

Die Kosten für das Personal ( DJ's , Beleuchter etc. ) sowie die Kosten für den Auf- und Abbau trägt der Veranstalter, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Das technische Personal wird nach einem festen Stundensatz abgerechnet. Die Kosten sind extra in der Rechnung aufgeführt und sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen (siehe auch § 3).

10. Technisches Personal

Das technische Personal ist frei in der Entscheidung über den Aufbauort der Geräte

11. Betrieb / Einsatz elektrischer Geräte

Elektrische und elektronische Geräte müssen stets in trockener Umgebung auf fester Unterlage aufgestellt und betrieben werden. Direkte Sonneneinstrahlung sowie Umgebungs- / Einsatztemperaturen von über 40° C sowie unter 5° C sind unbedingt zu vermeiden. Für die Spannungsversorgung sind 230 Volt bzw.380Volt nach VDE - Norm vorgeschrieben, oder eine dementsprechende Stabilisierte Aggregatstromversorgung. Bei Nichtbeachten dieser Regelungen trägt der Vermieter bzw. Veranstalter/Auftraggeber die volle Verantwortung und muss gegebenenfalls für die dadurch entstandenen Schäden voll haften.

12. Erfüllung und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Geschäfts- und Mietbedingungen ist Detmold. Der Mieter / Veranstalter erkennt mit seiner Unterschrift die allgemeinen Geschäfts-Bedingungen der Firma event:work an. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind der Firma event:work stets vorbehalten Geschäftsführer der Firma event:work ist Jens Walther.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.02.2015